The International Campaign for Real History

Documents on the deputy commandant of the Nazi concentration camp at Auschwitz,

Hans Aumeier

 

Auschwitz gate 

 

 

Handwritten study allegedly written by Hans Aumeier, Oslo, while still in Norway, July (?) , 1945.

 

 

Document posted Sunday, December 22, 2002 ; our thanks to Gerhard Röhringer [[email protected]] of California for the transcription. See his letter with commentary.

 

 

 

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We invite submissions on the Hans Aumeier documents. (Comments, amplifications, corrections) . These documents, if genuine, seem to be of equal historical significance to the "memoirs" of Rudolf Höss -- and to pose problems of authenticity and veracity of no less importance. The records show that Aumeier was handed over to the Poles, put on trial with Höss and the other Auschwitz officials, and hanged early in 1948. [Video of sentencing]

These records are found in the PRO File: WO.208/4661, the papers of the notorious rough-diamond British army interrogator Lt Col Scotland. From an initial survey of the file, it appears that Aumeier wrote in pencil on 17 sheets of A4 paper, with characteristic spelling, an untitled Aufzeichnung, headed left corner: „Gefangener Nr. 211 Aumeier." It is undated, but evidently written at about the same time as the 11-page handwritten Aufzeichnung dated „25.7.45" (ohne Ort) .

 

A note on spellings: Aumeier wrote place names in CAPITAL LETTERS in regulation British-army fashion. Otherwise spellings are left here as in the original. He used the SS-runes. He always represented double m's (mm) as a single "m" with a line over the top; we have marked this by [m]. Similarly [n] is nn. And he always represented the German digraph ß (sz or ss) by the letters "hs", which we must admit we ourselves have never encountered before. Thus Höss (Höß) becomes Höhs.--Webmaster.

[Hans Aumeier, Bleistiftaufzeichnung:] [comments by transcriber]

 [For improved legibility, we also post a version in which the spelling has been corrected and modernised, and abbreviations expanded] [Original handwritten text pdf.]


Gefangener -1

No. 211

Aumeier

1.) Unter Führung des Lagerko[m]andanten waren die einzelnen Befehl [das Wort Befehl ist durchgestrichen] Dienststellen in verschiedene Abteilungen gegliedert. Abteilg.I war die Ko[m]andatur, d.h. die [           ] Abtlg. des L.K. persönlich. Er persönlich unterstand direkt der Amtsgruppe D in Oranienburg und bekam auch von dort deren Befehle oder die Befehle des RFSS, Wirtschaft-V.H.A oder Befehle des R.S.H.A sowie vom R.Kriminal-Polizei-A. Dem L.K. unterstanden entweder direkt oder aufsichtshalber, [das Komma ist durchgestrichen] sämtliche Abtlg., [hier sollte der Plural Abtlgn., stehen!] informatorisch soweit sie einer anderen Amtsgruppe in Berlin unterstanden. Er war durch seine erhaltenen Befehle, der Richtungsweiser und Verantwortliche für die Arbeit der einzelnen Abteilungsleiter. Kamen direkte Befehle an Abteilungsleiter von Ämtern [die Wörter "von Ämtern" sind durchgestrichen], welche direkt anderen Amtsgruppen unterstanden, so konnte er im Rahmen des Gesamtplanes des K.L.A Besprechungen führen oder Einspruch einlegen.

Die Abtlg.I war untergliedert in die Abteilg.Ia. Diese Abtlg. wurde durch den Adjudanten des L.K. geführt und war direkt dem L.K. unterstellt. Der Adj. war das Sprachrohr des Ko[m]and. In seiner Abtlg. lief die gesamte Ein- u. ausgehende Post an, er legte die Unterschriften des L.K. vor und unterbreitete ihm Vorschläge des gesamten Dienstbereiches. Er war verantwortlich für die Verteilung der K.Befehle, Einhaltung der einzelnen Terminmeldungen und war zugleich der direkte Vorgesetzte der Unterführer u. Männer des K.Stabes.

In seiner Abtlg. war die Personalabtlg. und die SS-Gerichtsabtlg. eingegliedert. Er führte die Führer- sowie die Unterfhr.- u. Männerpersonalakten des K.Stabes. Zugleich war er sozusagen Gerichtführer und war verantwortlich für die Vernehmungen der Männer, welche sich irgendwie dienstlich vergangen haben. [hier sollte korrekterweise "vergangen hatten" zu lesen sein] Er bearbeitete also die Disziplinarverfahren der Männer, legte die Bestrafungen dem L.K. vor und bearbeitete schwerere Fälle mit dem SS-Gericht in Breslau. Mit Häftlingsangelegenheiten hatte er nichts zu tun.

Die Abtlg.II war die sogenannte politische Abtlg. Der Leiter war Angehöriger der Gestapo u. er unterstand direkt dem Dienststelleninhaber der Gestapo in Kattowitz. Indirekt unterstand er dem L.K. und war verpflichtet in allem den L.K. zu unterichten [hier sollte stehen "unterrichten"] und ihn [hier sollte "ihm" stehen] von allen Anordnungen der Gestapo im Bezug auf das K.L. Kenntnis zu geben. In dieser Abtlg wurden die ganzen Angelegenheiten der Häftlinge von der Einlieferung bis zur Entlassung bearbeitet. Dort wurden über jeden einzelnen Häftling Personalakten geführt. Von dort wurden auch die Vernehmungen von gröhseren Vergehungen der Häftlinge durchgeführt und dem L.K. direkt zur Bestrafung gemeldet. Bei der Beurteilung von Häftlingen zwecks Entlassung, wurde der Leiter der Abtlg. in krimineller (bei Berufsverbrechern) sowie in politischer Hinsicht gehört. Bei Einlieferung wurden [wurde!] dort dem Häftling seine Lagernummer gegeben und seine Akte angelegt. Im Todesfalle (meines Wissens bei den jüdischen nicht) wurden von dort die Angehörigen benachrichtet.

Dem Leiter der Abtlg. unterstand das Krematorium, ein Häftlingsko[m]ando unter Führung eines Angehörigen der Abtlg. führte die Leichenverbre[n]ungen durch. Im Anforderungsfalle von Angehörigen der Häftlinge, wurden von dort aus auch die Aschenurnen an die betreffenden Friedhofsverwaltungen zur Bestattung übersandt. Dem Leiter unterstanden auch direkt die Entlassungen von Arbeitserziehungshäftlingen, welche nicht vom RSHA.- sondern von der Gestapo Kattowitz eingeliefert waren. Diese waren kurzfristig, meist bis zu 42 Tagen eingeliefert.

Abtlg. III Schutzhaftlager, unterstand dem L.K. direkt. Der Leiter der Abtlg. war zugleich 1. Schutzhaftlagerführer. Im [hier sollte "ihm" stehen] beigegeben war, je nach Gröhse des Lagers, ein 2. u. 3. SS Führer als Lagerführer. Direkt unterstellt waren im [ihm!] die Rapportführer und Blockführer. Der Abtlgslt. war verantwortlich für die Sauberkeit, Ordnung und Disziplin der Häftlinge, während ihrer Schutzhaftzeit. Er sorgte für den internen Lagerdienst, für rechtzeitiges Ausrücken der Arbeitsko[m]andos, für rechtzeitiges Einruecken, für Lagerruhe und für die Stärkeappelle. Bei kleineren Vergehen der Häftlinge, schlug er auf Grund der Personalakten und der Lagerführung, beim L.K. die Verwarnung oder Bestrafung der Häftlinge vor. Selbstständige Disziplinarstrafgewalt hatte er nicht. Der Leiter der Abtlg. legte dem L.K. die Beurteilungen der Häftlinge für Entlassungen, zur Unterschrift und Weitergabe an das R.S.H.A oder R.K.P.A. vor.

Angegliedert war der Abtlg. die Häftlingspostzensurstelle und der Poststellenleiter war dem Schutzhaftlagerführer direkt unterstellt. Die untergliederte Abtlg. sorgte für die Zensur der ein- u. ausgehenden Häftlingspost, Zeitungen u. Zeitschriften, sowie Zensur und Ausgabe der eingehenden Häftlingspakete. Im Zweifelsfalle entschied der Leiter der Abtlg. III.

Der Abtlg. III war angeschlossen die Abtlg. IIIa Arbeitseinsatzführung. Der Leiter war Vertreter des Leiters III und war direkt dem L.K. unterstellt. Er arbeitete in engster Verbindung mit Abtlg. III u. war verantwortlich für richtiges und zweckmähsiges Einsetzen der Häftlingsarbeitsko[m]andos. Im Auftrag desL.K. verhandelte er direkt mit den einzelnen Abteilungsleitern, Firmen u. sonstigen Rüstungsbetrieben in bezug auf den Arbeitseinsatz der Häftlinge. Er stellte die Vergütungsverrechnungen aus und genehmigte die Stärken der einzelnen Arbeitsko[m]andos. Im unterstellt waren die Arbeitsdienstführer. Diese waren ihren Leiter gegenüber verantwortlich für die richtige Zusamenstellung der Arbeitsk. Z.B. Fachkräfte und Hilfskräfte, sowie für die genügende Arbeitsleistungen der K[m]ds. Sie muhsten im Außendienst auch ständig Kontrollen der K[m]d's durchführen.

Der Verwaltungsführer -- Leiter der Abtlg. IV, war direkt dem Leiter IV -- Amtsgruppe D -- Oranienburg unterstellt, indirekt dem L.K. Dienstlich verkehrte er direkt mit Oranienburg. Er war dem L.K. gegenüber verantwortlich für richtige Bekleidung und Verpflegung, Unterkunft und Beschaffung der A. Geräte für Truppe und Häftlinge. Untergliedert war die Abtlg. in Kassenleitung, Verpflegs.- u. Unterkunftsabtlg., sowie die Häftlingsgeld- und Effektenverwaltung. Diese Unterabtlg. arbeiteten eng mit der Abtlg. III zusamen.

Abtlg. V war dem Standortarzt unterstellt. Er selbst war direkt dem Arzt bei der Amtsgruppe D-Orbg. unterstellt, indirekt dem L.K. Er war verpflichtet, über alle Angelegenheiten den L.K. zu unterrichten. Berichte und Meldungen machte er direkt nach Oranienb., in Durchschrift an den L.K. Dem Leiter direkt unterstellt waren die Truppen -u. Lagerärzte, die Zahnärzte, die Apotheker, sowie die Sanitätsdienstgrade. Er war verantwortlich für die Behandlung der kranken Männer und Häftlinge u. ihm unterstanden direkt die einzelnen Krankenreviere in den einzelnen Lagern.

Abtlg. VI Truppenbetreung. Der Leiter war dem L.K. direkt unterstellt, zugleich erhielt er grundsätzliche Anweisungen vom Leiter VI Amtsgr. D. Er war der Schulungsleiter für politische Schulung der SS-Männer.

Abteilung Landwirtschaft. Der Leiter war meines Wissens direkt dem SS-W.u.V.H.A.-Berlin unterstellt. In der Gesamtplanung des Lagers war er dem L.K. verpflichtet und unterstellt.

Bauleitung. Der Leiter war direkt dem Leiter der Amtsgruppe-C des W.u.V.H.A-Berlin unterstellt. In der Gesamtplanung des Lagers informatorisch dem L.K. Er war verantwortlich für den Aus- und Aufbau des Gesamtlagers, baumähsig gesehen. Angegliedert waren dem Lager noch die Deutschen Ausrüstungswerke, deren Leiter dem W.u.V.H.A.-Berlin direkt unterstellt war. Indirekt war er dem L.K. unterstellt, der zugleich im Werk als Betriebsleiter fungierte.

Während meiner Dienstzeit bestand das K.L.A. aus dem Sta[m]lager I, dem Lager II-Birkenau und dem Frauenlager Birkenau. Als Aussenlager [Es sollte Außenlager, in Aumeiers Schreibweise also Auhsenlager lauten!] bestanden die Arbeitsko[m]ando's [das '-Zeichen zwischen o und s ist fehl am Platz] 1.) Buna-Monowitz, 2.) Jawischowitz, 3.) Golbeschen, 4.) Kobier, 3.) Grohs Chelm, 6.) Eintrachthütte-Schwindochlowitz u. 7.) Jaworschnow. Die Abtlg. Landwirtschaft hatte ausserdem [hier sollte ein scharfes s, also hs stehen] die Aussenstellen [wie oben hs!] ,Harmense, Budy, Babitz und Dwory. Die Bewachungstruppe unter Führung eines Ko[m]andeurs, welcher wie die Truppe direkt dem L.K. unterstellt war, besorgte den Posten und Bewachungsdienst.

 

2.) Vor der Vergasung wurden die Ka[m]ern durch das Ko[m]ando in sauberen Zustand gebracht. Beim Eintreffen der zur Vergasung besti[m]ten Menschen, wurden sie, wie schon im 2. Bericht beschrieben, in eine Baracke zur Entkleidung gebracht und dann unter Hinweis der Desinfektion und des Badens, in die Ka[m]ern geführt. Die Vergasung selbst geschah unter ["unter" ist durchgestrichen] durch einen oder zwei SDG unter Aufsicht des diensthabenden Arztes. Der SDG war durch eine Gasmaske gesichert und warf das Gas entweder von Oben [oben ist richtig] oder von der Seite durch verschliehsbare Luftlöcher in die Ka[m]er. Bei der Öffnung der Bunker war der Sicherheitsführer regelmähsig nicht mehr angwesend, da ja die Bunker erst meistens am nächsten Tag unter Aufsicht des Arztes geöffnet wurden.

Mein persönliches Empfinden war erschrekend und innerlich he[m]end und nach Schliehsung der Bunker war ich froh diesen Dienst beendet zu haben und entfernte mich so schnell als [hier sollte nicht als, sondern wie stehen] möglich um den Anblick nicht mehr vor mir zu haben. Ich machte mir schwere Gedanken über die Möglichkeiten, wenn es den eigenen Angehörigen so ergehen würde und muhste mich zwingen innerlich nicht darüber weiter zu denken. Mit anderen konnte man sich ja auf Grund des Verbotes nicht aussprechen und so war man dauernd einer schweren seelischen Belastung ausgesetzt. Durch Vorgesetzte wurde i[m]er wieder zum Ausdruck gebracht, dahs die Vernichtung der Juden durch den Führer eben öffentlich in einer Rede angesagt war und es eben die Pflicht ist diesen Dienst zu tun. Jeder war froh, wenn er sich davon frei wuhste und ich war sehr froh, als meine Versetzung von Auschwitz kam. Mein heutiges Empfinden ist genau wie damals noch seelisch bedrückend, doch war es Schiksal [Schicksal!], dahs ich damals zu diesem Dienst besti[m]t wurde.

 

3.) Meines Wissens war für die Durchführung der Vergasungen dem [der!] RFSS, der Lagerko[m]andant und der Chefarzt verantwortlich. Beteiligt bei der Auswahl waren nur die diensthabenden Ärzte.

Ob während meiner damaligen Dienstzeit schon ein solcher RFSS-Befehl bestand, ist mir nicht bekannt. Ich habe erst im Herbst 1944 ge [ge ist durchgestrichen] gehört, nicht gelesen, dahs ein RFSS-Befehl herausgekommen wäre (Zeitpunkt ist mir nicht bekannt) wonach jüdische Kinder und auch Neugeborene, in Lagerkindergärten unter direkter Verantwortlichkeit des Lagerarztes aufgezogen werden müssen. [das Wort Lagerkindergärten ist unterstrichen]

 

4.) Für welche Zwecke die goldenen Zähne verwendet wurden, ist mir nicht bekannt. Ich weihs nur, dahs die Goldzähne durch den Zahnarzt, (ob geschmolzen oder nicht, kann ich nicht angeben) nach Berlin überbracht wurden. Die genaue Dienststelle in Berlin oder Oranienburg kenne ich nicht. Für welche Zwecke die Haare Verwendung fanden ist mir auch unbekannt. Ich weihs auch nicht besti[m]t, ob durch das SK die Haare bei der Verwaltung abgegeben wurden und von dort aus versandt wurden oder ob diese zu anderen Zwecken verwendet wurden.

Andere Vorgänge bei den Leichen sind mir während meiner Dienstzeit nicht bekannt geworden. Dahs bei lebenden oder toten Menschen tätowierte Hautteile entfernt worden wären, ist mir nicht bekannt und ich habe davon weder etwas gehört noch gesehen.

 

5.) Nach meiner Ansicht hätte der RFSS zur Verantwortung gezogen werden müssen, denn ich glaube besti[m]t, dahs er Hitler den Vorschlag zur Genehmigung gemacht hat. Besti[m]t weihs ich auch, dahs der Befehl zur Vergasung an den L.K. und die Ärzte vom RFSS gegeben wurde. Die anderen Führer und Männer, welche zu diesem Dienst herangezogen wurden, waren ja durch ihren Diensteid an der Ausführung [richtig: die Ausführung] der Befehle gebunden, andernfalls sie wegen Befehlsverweigerung oder Meuterei auf Befehl des RFSS erschossen worden wären.

Über Gerichtsverfahren ist mir bekannt, dahs von Zeit zu Zeit ein Standgericht entweder in Kattowitz oder in A. getagt hat. Ich war persönlich nur einmal bei einer Verhandlung und damals war der Stapoleiter Oberstbfhr Mildner Vorsitzender des Gerichtes. Durch den Richterspruch hörte ich, dahs der Mann wegen (es war ein Pole) Vergewaltigungsüberfall auf eine deutsche Frau zum Tode verurteilt wurde. Wer den Richterspruch bestätigte ist mir nicht bekannt. Ob dies durch den RFSS oder durch den Gauleiter geschah, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich weihs nur, dahs die Verantwortung für den Verurteilten bis zur Erschiehsung der L.K. und der Leiter der Abtlg.II hatte. Die Verurteilten wurden in den Arrest verbracht. Dieser unterstand mit den dort diensttuenden SS-Männern direkt dem L. Ko[m]andanten. Nach einer gewissen Zeit erschien der Stapoleiter in Auschwitz und begab sich mit dem L.K., dem Leiter der Abtlg.II, Angehörigen der Stapo-Kattowitz und Angehörigen der Abtlg. II in den Arrest und dort wurde dem Verurteilten durch einen Dolmetscher das Urteil verlesen. Sie konnten dann noch Wünsche äussern, [äußern ist richtig] schreiben, essen oder rauchen und wurden dann durch Angehörige der Stapo oder durch das Arrestpersonal im Hofe des Arrestes im Beisein des Arztes in den Kopf getötet. Der Arzt stellte den Tod fest und die Leiche wurde ins Krematorium zur Verbrennung gebracht.

Ich weihs nur, dahs der Arzt für die Abtlg.II oder für die Stapo einen Todenschein [Totenschein ist richtig] ausfüllte. Welche weitere Urkunden oder Akten darüber geführt wurden, ist mir nicht bekannt, da ich für diese Angelegenheiten nichts zu tun hatte. Ich nehme besti[m]t an, dahs die Angehörigen über den Tod benachrichtigt wurden.

 

6.) Soweit als es sich um russische Staatsangehörige [kleiner Anfang in staatsangehörige ist richtig] Häftlinge handelte, wurde in der Behandlung keinerlei Unterschied gemacht. Im allgemeinen wuhste man im Lager ja gar nicht, dahs es sich bei der Masse um russische oder andere jüdische Staatsangehörige handelte. Ob vor meiner Zeit in A. russische Kriegsgefangene waren, weihs ich nicht. Meiner Erinnerung nach waren in Birkenau 60 Mann, welche innerhalb des Lagers zu Küchen -u. Stubendienstarbeiten eingesetzt waren. Ob es sich tatsächlich um russische Kriegsgefangene handelte ist mir nicht genau bekannt.

[Stamp]

Aumeier PWIS

(NORWAY)


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