David Irving's Fight against Australian Suppression of Free Speech
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David Irving v Jeremy Jones 


date of documents

David Irving

David Irving after challenging prime minister John Howard in London on October 23, 1997.


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In the Supreme Court of Western Australia         No. 1676 of 1993

BETWEEN:

DAVID JOHN CAWDELL IRVING

Plaintiff

- and -

JEREMY JONES

First Defendant

- and -

AUSTRALIA ISRAEL PUBLICATIONS

Second Defendant

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BAYERISCHES LANDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ

REVISIONISMUS IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Herausgegeben vom

BAYERISCHEN LANDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ

Knorrstr. 139
8000 München 45

2. ergänzte Auflage

Stand: Januar 1993

Druck und Vervielfältigung nur mit Zustimmung des Herausgebers


Inhalt

Seite

Vorwort 1

1. Ideologischer Ansatz 3

2. Der Massenmord an den Juden im Dritten

Reich als geschichtliches Ereignis 6

3. Leugnung des Völkermords 10

3.1 Thesen zur Ermordung der Juden von Rassinier,

Faurisson, Christophersen, Stäglich 12

3.2 Erster Report Leuchter 12

3.3 Zweiter Report Leuchter 18

4. Revisionistische Agitatoren 20

4.1 David Irving 20

4.2 Ernst Zündel 27

5. Revisionistische Organisationen und Publikationen 31

5.1 Kundgebung des Amtes für Volksaufklärung und

Öffentlichkeitsarbeit (AVö) in München 31

5.2 Treffen der Nationalistischen Front (NF)

in Roding 34

5.3 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 37

5.4 Remer Depesche 39

S.S Nationale Offensive (NO) 41

5.6 Münchner Anzeiger und Trabantanzeiger 42

5.7 Agitation aus Österreich und der Schweiz 44

Literaturverzeichnis 47


4. Revisionistische Agitatoren

Herausragende Repräsentanten der revisionistischen Agitatoren sind David Irving und Ernst Zündel.

4.1 David Irving

Irving gilt als autodidaktischer Zeitgeschichtler. Beginnend mit seinem Erstlingswerk „Der Untergang Dresdens" zwang der Brite Fachkollegen oftmals, hergebrachte Thesen zu überprüfen und manche Interpretation zumindest zu modifizieren. Irving hat neues Quellenmaterial erschlossen. Allerdings verleitete ihn dies nach Meinung von Historikerkollegen zu einer fahrlässigen Aktengläubigkeit, die ihn andere historische Fakten und Indizien ignorieren ließ. Zudem tendierte er mehr und mehr zu rechtsextremistischen Urteilen. Mit seinem Ende der 70iger Jahre erschienenen Werk „Hitler's War" geriet er vollends in die Schußlinie der Fachkritik. In dieser Schrift behauptet er u.a., der Mord an den europäischen Juden sei ohne Wissen und gegen den Willen Hitlers verübt worden. Ein Historiker warf Irving vor, immer nur das zu sehen und zu sammeln, was in sein Geschichtsbild passe. Irving ist zunehmend ins rechtsextremistische Lager abgeglitten. So erhielt er 1982 den „Europäischen Freiheitspreis der Nationalzeitung" und 1985 den „Hans-Ulrich-Rudel-Preis" der „Deutschen Volksunion" (DVU).

Im Juli 1989 berichtete die österreichische neo-nazistische Zeitschrift „SIEG" unter der Überschrift „Der Holocaust fand nicht statt. Weltjudentum gerät in Panik!" ausführlich von einer Pressekonferenz Irvings am 23. Juni 1989 in London. Unter Hinweis auf den Leuchter-Bericht behauptete Irving entgegen seiner früher vertretenen Auffassung, daß es nie Massenmorde durch Giftgas gegeben habe, sondern dieses Greuelmärchen eine der schauderhaftesten Propagandalügen der Weltgeschichte sei. Bei der „Vergasungslüge" handele es sich um eine Erfindung des britischen Psychological Warfare Executive (PWE, Amt für psychologische Kriegführung) aus dem Jahre 1942. Zur Wissenschaftlichkeit des Leuchter-Berichts stellte Irving fest: Menschen könnten sich irren, und sie könnten die Unwahrheit sagen. Labors, Maschinen und ultramoderne Ausrüstungen seien unbestechlich.

Im britischen Unterhaus wurde am 20. Juni 1989 unter Bezugnahme auf die Unterstellung Irvings, Auschwitz sei eine Erfindung des PWE, von 88 Abgeordneten ein Antrag gegen den Leuchter-Bericht eingebracht. Irving, den Unterhausabgeordnete persönlich angegriffen hatten, reagierte mit äußerstem Zynismus und bot folgenden Test an: Ich begebe mich in die „Gaskammer" von Auschwitz und Sie und ‚ Ihre Freunde dürfen Zyklon B gemäß den altbekannten Prozeduren und Umständen einwerfen. Ich garantiere Ihnen, Sie werden mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein! In einem Interview antwortete Irving auf die Frage, wie er die Glaubwürdigkeit der Augenzeugen bewerte, daß sich die Psychiater einmal mit dieser Sache befassen sollten. Es gäbe viele Falle von Massenhysterie. In dieser infamen Weise hatte bereits Stäglich Überlebende des Völkermords diffamiert, als er in bezug auf Augenzeugenberichte von massensuggestiv beeinflußter Entstehung von Vorstellungen sprach.

Irving startete im Herbst 1989 einen propagandistischen Feldzug. Bis zum September 1990 war Irving nach eigenen Angaben bereits zehnmal in Deutschland unterwegs. Dabei habe er bei über 50 Vorträgen vor Tausenden von Zuhörern gesprochen. Das Interesse sei größer als je zuvor, und es seien auffallend viele junge Menschen unter den Zuhörern gewesen.

Erste Station Irvings war Österreich. Seine Redetournee im November 1989 konnte er allerdings nicht beenden, da die österreichischen Behörden einen Haftbefehl gegen ihn erließen. Bereits von 1984 bis 1986 bestand für ihn schon einmal ein Einreiseverbot für Österreich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.

In der Bundesrepublik Deutschland ist Irving seit März 1990 zur Zurückweisung an der Grenze ausgeschrieben. Trotzdem gelingt es ihm immer wieder, einzureisen.

Am 03. März 1990 hielt Irving auf Einladung der „Nationalen Liste" in Hamburg einen Vortrag: Auschwitz sei nur eine Attrappe gewesen, die von den deutschen Historikern ungeprüft übernommen worden sei. Der Völkermord sei nichts als Legende, die von „britischen Propagandamaschinen" er-funden worden sei, um von Bonn riesige Reparationszahlungen einfordern zu können.

Der Neonazi Ewald Althans organisierte für den 21. April 1990 eine Irving-Veranstaltung in München unter dem Thema „Deutschlands Weg zur Einheit und Neutralität", bei der rund 500 Personen erschienen. Nach der unter lautstarkem Beifall und steigenden Ovationen beendeten Veranstaltung formierte sich eine etwa 200 Mann starke Personengruppe, die einen Marsch zur Feldherrnhalle durchfuhren wollte. Der nicht angemeldete Aufzug wurde von der Polizei gestoppt, wobei Irving als Leiter vorübergehend festgenommen wurde.

Im Juni 1990 folgten rund ein Dutzend weiterer Veranstaltungen in der ehemaligen DDR unter dem Motto „Ein Engländer kämpft für die Ehre der Deutschen", u.a. in Dresden, Leipzig und Gera. Am 30. September 1990 veranstaltete Ewald Althans ein „revisionistisches Mittagessen" wiederum in München, zu dem der kanadische Rechtsanwalt Zündels, Doug Christie, als Redner eingeladen wurde. Nach dem Wortlaut der Einladung stellte diese Veranstaltung den Auftakt zu einer Großveranstal-tung am 23. März 1991 in München dar.

Irving, dem neben seinem Eifer für den Revisionismus auch ein ausgeprägter Geschäftssinn nachgesagt wird, plant ein dreibändiges Werk mit dem Titel „Adolf Hitler und die Judenfrage".

Irving würde im Mai 1992 vom Amtsgericht München wegen seiner Thesen zur „Auschwitzlüge" wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach §§ 185, 189 StGB zu einer Geldstrafe von DM 10.000.-- verurteilt.

Anlaß zu der Verurteilung war Irvings Leugnung der massenweisen Ermordung der Juden in Konzentrationslagern anläßlich seiner Rede im Münchner Löwenbräukeller am 21. April 1990. Gegen dieses Urteil legte er sogleich Berufung ein. Irving würde am 27. Oktober 1992 in Victoria in Kanada nach einer Vortragsveranstaltung festgenommen. Bei einer Anhörung durch die Einwanderungsbehörde in Vancouver am 30. Oktober 1992 würde ihm aufgegeben, Kanada bis zum 2. November 1992 zu verlassen. Da er dieser Aufforderung nicht Folge leistete, wurde er erneut festgenommen und am 13. November 1992 in ein Flugzeug mit dem Ziel Großbritannien gebracht.

Bereits am 13. Juni 1992 war Irving aus Italien ausgewiesen worden.

Ursache für diese Maßnahmen waren jeweils seine revisionistischen Agitationen.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München I am 13. Januar 1993 gegen das vorgenannte Urteil des Amtsgerichts München vom Mai 1992 würde die Geldstrafe von DM 10.000,- (100 Tagessätze zu je DM 100,-) auf DM 30.000,- (150 Tagessätze zu je DM 200,-) angehoben. Das Gericht begründete dies in dem Urteil mit der beträchtlichen Breitenwirkung, die Irving mit seinen Äußerungen erzielt habe sowie der Tatsache, daß er sich die erstinstanzliche Verurteilung nicht habe zur Warnung dienen lassen. Der Verteidiger kündigte Revision an.

Ebenfalls am 13. Januar 1993 untersagte die Landeshauptstadt München Irving nach § 37 Abs. 1 Aus1G auf Dauer jegliche politische Betätigung in München. Gleichzeitig wurde ihm nach seiner Verurteilung rechtliches Gehör hinsichtlich der geplanten Ausweisung aus Deutschland gewährt.


© Focal Point 1999 F Irving David Irving