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Sechs
Monate Haft - Wofür soll ich
eingesperrt werden? Berlin, den 2. Juni 2000 Andreas Röhler
schreibt: Im Schlußwort vor
meiner Verurteilung durch Richterin
Brinkmann am 6. April zu sechs
Monaten Haft "wegen Volksverhetzung" habe
ich auf zwei Dinge hingewiesen: Die Vorstellung des Staatsanwalts, es
gäbe unter Historikern und den
geschichtlich Interessierten die
sogenannten Revisionisten auf der einen
Seite, die es mit allen Mitteln zu
bekämpfen gelte, auf der anderen
Seite aber die "guten" Historiker, die
alles beim Alten lassen, ist ein
Hirngespinst. Die Geschichtsschreibung hat, soweit
sie mit wissenschaftlichem Anspruch
betrieben wird, mit allen anderen
Wissenschaften gemein, ihre Ergebnisse und
Arbeitsgrundlagen immer wieder in Frage zu
stellen, einer Revision zu unterziehen.
Der Tatsachencharakter aller
Feststellungen, z. B. zum Atommodell, zum
Wesen der Elektrizität usw. ist unter
diesem Aspekt zu sehen. Es gibt bei
genauerem Hinsehen praktisch
überhaupt keine
unumstößlichen Tatsachen; alles
unterliegt dem Vorbehalt weiterer
Überprüfung und neuerer
Erkenntnis. Wissend, daß dieser Grundzug
wissenschaftlicher Arbeit durch eine
Gesetzgebung, die das richtige Urteil per
Strafgesetz schützt und ein
Fehlurteil, nämlich Verharmlosen,
unter Strafe stellt, berührt wird,
habe ich Schriften, die sich mit Themen
befassen, zu denen politisch motivierte
Strafprozesse bereits geführt wurden,
nicht öffentlich verbreitet, sondern
nur zu schriftlich erklärtem
wissenschaftlichen oder beruflichen
Gebrauch abgegeben und aufbewahrt. Das Gericht hat die vorliegenden
Erklärungen der Empfänger
solcher Schriften ignoriert, als
Beweismittel meiner Sorgsamkeit nicht
zugelassen und ist den frei erfundenen
Behauptungen des Staatsanwalts gefolgt,
ich hätte diese Schriften - 18
Stück an der Zahl - verbreiten
wollen. Der Hinweis, es würden in
diesen Schriften lediglich die Rolle
bestimmter Hinrichtungstechniken in einem
Geschehen in Frage gestellt, keineswegs
aber der Massenmord als solcher, half
nicht. Auch daß eine Reihe anerkannter
jüdisch-amerikanischer Forscher (da
doch angeblich die jüdische
Minderheit durch derartige Prozesse
geschützt werden soll) die selben
Positionen vertritt, die in Deutschland
strafbar sein sollen, ließ das
Gericht unbeeindruckt. Noam
Chomskys Ausführungen als
Bekräftigung meiner Rechtsposition
wurden in zentralen Teilen ebenso wenig
zugelassen wie die Feststellungen Arno
J. Mayers in "Der Krieg als Kreuzzug"
(Orig.: "Why did the Heavens not Darken?
The 'Final Solution' in History"). Das Verfahren war von elementaren
Verletzungen der Strafprozeßordnung,
des Landespressegesetzes und des
Grundgesetzes begleitet, worauf der
Verteidiger Carsten Schrank in einem
beeindruckenden Plädoyer vergeblich
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