AR-Online logo 

 

 

Posted Thursday, September 10, 1998


 
Erhard Kemper erneut verurteilt. EU nimmt Beschwerde an

Unschuldsbeweis ist nicht erlaubt in Deutschland

Privatprotokoll über die Verhandlung am 4.9.1998 vor dem Amtsgericht Münster wegen Volksverhetzung und Beleidigungder toten Juden gemäß § 130 und 185 StGB.

"GEGEN 10:15 Uhr holten mich zwei freundliche Polizeibeamte zu dem gegen mich erneut anberaumten Prozeßtermin ab, da ich mich wiederum geweigert hatte, freiwillig an einem derartien Gerichtsverfahren teilzunehmen. Die Polizeibeamten verabschiedeten sich vor dem Gerichtsgebäude und ließen mich allein (es war noch zu früh), nachdem ich ihnen mein Ehrenwort gegeben hatte, nicht zu flüchten. Ich hatte sie während der Fahrt von meiner Wohnung zum Gericht über meine "Verbrechen" aufgeklärt.

Bei Eröffnung des Schauprozesses gegen mich waren ein Freund und ein weiterer Rechtsanwalt (als Zeuge für Rechtsanwalt Waschik?) zugegen. Presse war diesmal nicht bestellt.

Im Vorraum des Gerichtssaals fragte ich Pflichtverteidiger Waschik: "Sie wollen mich also verteidigen?" Waschik antwortete mit "ja" und versuchte, mich davon zu überzeugen, ".... daß ich in Zukunft derartige Schreiben unterlassen soll" (in denen ich Zweifel im Zusammenhang mit der Existenz von NS-Vernichtungsgaskammern äußerte), sonst sehe er schwarz für mich.

Dieses Ansuchen lehnte ich ab: "Es muß immer Personen geben, die gegen das Unrecht kämpfen. Sie wissen, ich mache Sie eines Tages haftbar."

Ich forderte Waschik auf, sein Pflichtverteidigungs-mandat niederzulegen, was dieser jedoch mit der Begründung ablehnte: "Sie haben ein eigenes Antragsrecht. Ich werde für Sie aber keine Beweisanträge stellen!"

2.

KemperIm Prozeß verlas Oberstaatsanwalt Schrader die Anklageschrift. Er betonte, daß "die jüdische Kultusgemeinde Anzeige erstattet hat", vergaß aber zu erwähnen, daß die Anzeige auf seine Veranlassung hin erfolgte. Schrader zu mir gewandt: "Lassen Sie derartige Schreiben doch in Zukunft sein!" Und: "Die Empfänger wissen doch alle, was Sie denken!" Dann bezeichnete er mich als "Wiederholungstäter" sowie als "Bewährungsversager" und verlangte "zehn Monate Haft ohne Bewährung".

Selbstverständlich wurde nicht eine Minute lang die Frage beweiserhebend erörtert, ob der Inhalt meiner Schreiben zumindest teilweise richtig sein könnte. Als ich meine Sachbeweisanträge stellte, wurden diese von der Vorsitzenden Richterin Herrman mit den Worten abgelehnt: "Wissen Sie, es gibt so viele historische Tatsachen, die man hinzunehmen hat, wofür es auch gar keiner Beweise bedarf."

Der von mir eingebrachte Beweisantrag, den Dipl. Ing. Fröhlich als Gutachter zu hören, wurde - wie 30 andere Beweisanträge in früheren Verfahren - abgelehnt. Oberstaatsanwalt Schrader äußerte sich zu dem Gutachter Fröhlich wie folgt: "Das ist ein Mann wie Kemper, der nicht an die Gaskammern glauben will" (Glaubenszwang also, statt Wissen). "Fröhlich ist als unparteiischer Gutachter nicht zu gebrauchen. So weit ich weiß, läuft da auch ein Verfahren gegen ihn. Er hat in der Sache Kemper auch schon Schreiben verschickt."

Und an mich gewandt sagte Schrader: "Ist der nicht schon verurteilt? Läuft da nicht ein Verfahren gegen ihn in Österreich?"

3.

Ich antwortete: "Er war acht Tage in Haft und wurde wegen erwiesener Unschuld entlassen! Es läuft kein Verfahren gegen ihn. Er hat in Österreich die Vergasungslegende bereits zum Einsturz gebracht!"

Ich fügte noch an: "Warten wir ab. Die Degussa ist dabei, ein Gutachtzen zu fertigen, ob Menschenvergasungen gemäß der bezeugten Überlieferungen mit Zyklon-B möglich waren."

Richterin Herrman: "Davon weiß ich ja noch gar nichts."

"Aber ich weiß es," erwiderte ich mit Genugtuung!

Und dennoch wurden, wie immer, alle meine Sachbeweisanträge für die Richtigkeit meiner Behauptungen abgelehnt. Mein Pflichtverteidiger Waschik verteidigte mich in seinem Schlußwort wie folgt: "Ich beantrage, entsprechend der Gesetzeslage zu verfahren!"

Im Klartext: Ich als Angeklagter werde einerseits gezwungen, meine Unschuld zu beweisen, andererseits wird mir durch die Verwehrung von Beweisanträgen gar nicht erlaubt, meine Unschuld zu beweisen. Abgesehen davon, daß in einem Rechtsstaat dem Angeklagten von Seiten des Staatsanwaltes die Schuld des Angeklagten nachgewiesen werden muß.

Die Vorsitzende Richterin Herrmann sprach ebenfalls von mir als "Wiederholungstäter, Bewährungsversager" für den "fünf Monate Haft für jedes der drei Schreiben angemessen" sei. Zusammengezogen ergäben diese drei "Straftaten" eine "Gesamtstrafe von zehn Monaten".

4.

 

Ich blieb auf feiem Fuß, da die letzten 12 Monate Haft noch in der "Revision" beim OLG Hamm anhängig und deshalb noch nicht rechtskräftig seien. Im vorliegenden Fall gehe ich zunächst wieder in die Berufung zum Landgericht Münster. Die Revision beim OLG Hamm und die Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht in Karlsruhe werden folgen. Die Beschwerde an die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg folgt auch in diesem Fall.

Ohne näher darauf einzugehen kann ich mitteilen: Diese Europäische Menschenrechts-Kommission hat meinen Antrag auf Verletzung der Menschenrechte angenommen und wird von mir laufend über die neuen gegen mich vom Zaun gebrochenen Verfahren und über jeden meiner Schritte ausführlich unterreichtet.

Erhard Kemper

  PS. Soeben erfahre ich, daß die letzte Verfassungsbeschwerede durch Rechtsbeistand H. Janßen in meiner Sache vom Verfassungsgericht in Karlsruhe angenommen wurde.

 


Ing. agr. grad. Erhard Kemper

Ruschheide 6
D-48157 Münster
Tel: 0251-326319
[Related materials | other victims ]

 

 Register your name and address to go on the Mailing List to receive

[ Go back to AR Online Index | Index to AR.#14 | Go to Main Action Report Index ]

Order books | Auschwitz Index | Irving Index | Irving Page | Irving Book-List | Other FP Authors
Buchladen | Auschwitz | Irving-Verzeichnis | -Hauptseite | -Bücher | Weitere FP-Autoren
© Focal Point 1998 write to David Irving