Aus DÖW Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstands Wolfgang
Fröhlich neuerlich verurteilt Der Holocaustleugner Wolfgang Fröhlich (59)
ist Anfang Oktober am Wiener Landesgericht nach
§ 3h Verbotsgesetz zu einer Haftstrafe von
zwei Jahren (noch nicht rechtskräftig)
verurteilt worden. Nach seiner letzten Verurteilung
im Jänner 2008 verbüßt er derzeit
eine sechsjährige Freiheitsstrafe. Nun warf
ihm die Anklage vor, aus dem Gefängnis heraus
in Briefen an Nationalratspräsidentin Barbara
Prammer (SPÖ), Kardinal Christoph
Schönborn und andere behauptet zu haben, die
Massenvernichtung von Jüdinnen und Juden
mittels Zyklon B sei technisch gar nicht
möglich gewesen, die Opferzahl von sechs
Millionen "der abscheulichste Menschheitsbetrug der
Geschichte". [Source] Weitere 2 Jahre
Haft für Wolfgang Fröhlich - nun ingesamt
11 Jahre im österreichischen Holocaust-Kerker
(10.10.10) October 10th, 2010 Wien: Auch in Österreich
nimmt die Verfolgung von Dissidenten und
Offenkundigkeitsabweichlern immer heftigere
Ausmaße an. Wie wir erst heute erfahren,
wurde am vergangenen Montag in Wien der
Freiheitskämpfer Wolfgang Fröhlich zu
weiteren zwei Jahren Haft ohne Bewährung
verurteilt. Mit seiner letzten Gefängnisstrafe
von sechs einhalb Jahren muß er nun also
insgesamt für acht einhalb Jahre im
österreichischen Holocau$t-Kerker
einsitzen.* Liest man die Meldung im Standard, die über
diese Verurteilung genüßlich berichtet,
so ist es fast schon ein Wunder, daß
Fröhlich nicht zu einer noch höheren
Strafe verurteilt wurde. Bekanntlich versteht man
beim Thema Judenheit in Österreich noch
weniger Spaß als in der BRD, wie dies ja z.B.
bei der Verurteilung des aus Spanien ausgelieferten
Dissidenten Gerd Honsik oder des in der Steiermark
lebenden 86-jährigen Publizisten Herbert
Schweiger mitverfolgt werden konnte. Wie bei Dissidenten üblich wird
natürlich die Einkerkerung durch den
inquisitorischen Staat rein gar nichts an der
Einstellung des Betroffenen ändern. Der
Standard schreibt über den Diplom-Ingenieur
Wolfgang Fröhlich: Das hielt den Verfahrenstechniker allerdings
nicht davon ab, zwischen August 2008 und März
2009 aus dem Gefängnis heraus neuerlich gegen
das Verbotsgesetz zu verstoßen, indem er
Schreiben an Kardinal Christoph Schönborn, die
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, die
Oberstaatsanwaltschaft Wien und die damalige
Präsidentin des Wiener Straflandesgerichts
verschickte, die teilweise auch die Empfänger
erreichten. Darin behauptete Wolfgang F. einmal
mehr, nicht sechs, sondern höchstens
eineinhalb Millionen Juden wären im Dritten
Reich vernichtet worden.
Wolfgang Fröhlich Darüber hinausgehende Opferzahlen
bezeichnete er wörtlich als "abscheulichsten
Menschheitsbetrug der Geschichte", statistisch
gesehen könnten sechs Millionen "nicht
verschwinden". Weiters hieß es in den
Schreiben, in den Konzentrationslagern wäre
eine Massenvernichtung mit Zyklon B technisch gar
nicht möglich gewesen. Die zunehmenden Parallelen der Gerichtsbarkeit
in Österreich (wie auch der der BRD und
anderer Verfolgerstaaten) zu den sowjetischen
Tribunalen kann aus folgenden Zeilen entnommen
werden: Mildernd wurde die laut psychiatrischem
Gutachten mit paranoiden Zügen ausgestattete
Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten
gewertet. (...) Gerichtspsychiater Heinz Pfolz
bescheinigte dem 59-Jährigen eine "sehr
selbstunsichere Persönlichkeit". Dieser
kompensiere seine Minderwertigkeitsgefühle mit
erhöhtem Geltungsbedürfnis und
fanatisch-paranoiden Zügen. Natürlich darf jedoch diese angebliche
pychische Störung nicht so weit gehen,
daß nun plötzlich der zu Bestrafende
wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht mehr
bestraft werden könnte. Nochmals der
Gerichtspsychiater: Ein "wahnhaftes System" liege allerdings nicht
vor, Zurechnungsfähigkeit sei jedenfalls
gegeben. Zu guter Letzt wollen wir nochmals Wolfgang
Fröhlich selbst zu Wort kommen lassen: Er führe einen "Kreuzzug für die
Wahrheit", hatte sich der Angeklagte in seiner
Einvernahme zum Märtyrer stilisiert und seine
inkriminierten Thesen noch bekräftigt: "Es
gibt niemand, der mir nicht recht gibt. Ich habe
nicht den Holocaust geleugnet, sondern nur falsche
Fakten richtig gestellt. Die
Sechs-Millionen-Lüge zieht den Terror auf
Österreich, weil wir in radikal islamistischen
Kreisen als Hochburg dieser Propaganda gelten." Er
habe "die Leute aufwecken wollen": "Irgendwann
müssen Sie diese Lügenkette von den sechs
Millionen durchschneiden." Seine Tätigkeit sei zwar
"selbstzerstörerisch, aber um der Wahrheit
Willen bin ich bereit, sehr viel auf mich zu
nehmen. Sie werden doch nicht glauben, ich werde
meine Gutachten zurückziehen! Wo sind wir
denn! Wir sind doch nicht in Nordkorea!" Beim letzten Satz von Fröhlich haben wir
doch gewisse Zweifel. Unserer Kenntnis nach ist Wolfgang Fröhlich
unter folgender Anschrift zu erreichen: - Justizanstalt Sonnberg
- Sonnberg 1
- A-2020 Hollabrunn
- Österreich
Quelle: Standard 04.10.10 *Ergänzt: Wie wir in "Blut und Blech"
nachlesen, ist Wolfgang Fröhlich nun insgesamt
zu elf (11!) Jahren wegen seiner Ansichten zum
Holocau$t verurteilt worden. Wolfgang Fröhlich am LG Wien
2005 Seine Strafkarte aus vier Prozessen lautet so -
alles nach Verbotsgesetz:
2003 - Hauptverfahren nach 3h: Drei Jahre Haft,
davon eines unbedingt, zwei auf Bewährung.
2005 - Fröhlich rollt" seinen Fall noch
einmal auf" und verschickt 300 CDs an
NR-Abgeordnete und Personen des öffentlichen
Lebens. Fazit - Hauptverfahren nach 3 h: Zwei Jahre
unbedingte Haft plus Widerruf der zwei Jahre, also
zusammen vier Jahre Haft. Er geht in Berufung,
jammert vor dem OLG und erfährt Milde: Nun 18
Monate unbedingt und 30 Monate auf Bewährung.
(2006)
2008 - Neuerliches Hauptverfahren nach 3h und 3g:
Urteil vier Jahre Haft plus Widerruf der alten 2.5
Jahre, also in Summe 6,5 Jahre Haft wegen
Wiederbetätigung.
2010 - Er schreibt Briefe aus der Haft an Personen
des öffentlichen Lebens. NVU und
Strafverfahren nach 3h: Zwei Jahre neuerliche Haft
für Wiederbetätigung. Rechnet man zusammen, wieviel Haft Fröhlich
für Rechtsaußenpositionen gesammelt hat,
kommt man auf die Summe von elf Jahren: Ein Jahr
(2003), 1.5 Jahre (2006), 6.5 Jahre (2008), zwei
Jahre (2010). Das übertrumpft Gerd Honsik bei
weitem (18 Monate, vier Jahre und zuletzt zwei
Jahre) und überbietet nun sogar das
Strafmaß eines Gottfried Küssel (10
Jahre, real zwei Drittel abgesessen).. Quelle: Blut und Blech 05.10.10
-
Arrest
and Imprisonment of David Irving under the same
1945 law 2005-2006
The
publication of this article does not imply any
endorsement by the Focal Point website of the
facts or opinions stated therein
|